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Finanzielle Unterstützung

Am 01.01.2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, wodurch die finanziellen Leistungen der Pflegekassen erhöht und die Pflegehaushalte entlastet wurden.

Darunter befindet sich eine Zusammenstellung einer möglichen finanziellen Unterstützung für die häusliche Betreuung:

KOSTENBETEILIGUNG DER KRANKEN-UND PFLEGEKASSE seit 01.2017 

Pflegestufe (früher) Pflegegrad jetzt 2016 ab 2017
Pflegegrad 1 Anspruch
Beratungsbesuche
halbjährig
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 €
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 €
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 €
Härtefall Pflegegrad 5 901 €
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123 € 316 €
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316 € 545 €
Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 545 € 728 €
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728 € 901 €
Härtefall Pflegegrad 5 728 € 901 €

Verhinderungspflege: maximal 1.612 Euro im Jahr für Aufwendungen bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege ist im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.

50% Kurzzeitpflegegeld: 806€ im Jahr

Steuerliche Absetzbarkeit: maximal 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen

Für die steuerliche Absetzbarkeit setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung. Bitte weisen Sie ihn ebenfalls auf die mitgetragenen Aufwendungen an der Betreuung (außergewöhnliche Belastung) hin. 

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums über Steuervorteil für Pflegehaushalte

Für die finanzielle Leistungen seitens Ihrer Pflegekasse im Bezug auf Pflegegeld und Verhinderungspflege  setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

Wir laden unsere Neu- und Bestandskunden ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Einzelheiten zu besprechen. Vielen Dank

Agentur Betreuung zuhaus‘

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Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Vorabangebot zu erhalten.

Tel.: 09342/9151977
E-Mail: info@betreuung-zuhaus.de

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